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Berufsbegleitende Aufbauweiterbildung in Systemischer Therapie

Das Institut für Systemisches Arbeiten, INSA – Berlin GmbH, führt curricular aufgebaute berufsbegleitende Weiterbildungen zur „Systemischen Beraterin / zum Systemischen Berater“ (INSA-Berlin GmbH) und zur Systemischen Therapeutin / zum Systemischen Therapeuten durch.

Der dreijährige Weiterbildungsgang ist nach den Richtlinienanforderungen der „Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie“ (DGSF) konzipiert.

Die Weiterbildungsgänge beginnen und enden in der Regel zweimal pro Jahr

Mit dem Curriculum Systemische Beratung und Therapie / Familientherapie möchten wir jene KollegInnen ansprechen, die die Qualifikation „Systemische Therapeutin / Familientherapeutin“, „Systemischer Therapeut / Familientherapeut“ für sich und ihr Arbeitsfeld anstreben. Diese Qualifikation wird beispielsweise als Basisqualifikation für den Einsatz als FamilientherapeutIn in der ”Aufsuchenden Familientherapie” (AFT) vom Berliner Senat gefordert.

Auf Wunsch werden für Institutionen speziell konzipierte Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt.

Termine

April 2026 – März 2027 (Seminarplan FT 51)
Oktober 2026 – September 2027 (Seminarplan FT 52)
Freitags
14:00 – 21:00 Uhr / 8,67 UE (60min Pause)
Samstags
10:00 – 17:15 Uhr / 8,34 UE (60min Pause)
Sonntags
09:00 – 16:00 Uhr / 8 UE, in der Regel Supervision (60min Pause)

Kosten

2.340,-€  oder 12  x 195,-€

ab Oktober 2025 / Kurs FT 52  2460,-€ oder 12 x 205,-€

Kostenangebot Weiterbildung Systemische Therapie, FT 51
Kostenangebot Weiterbildung Systemische Therapie, FT 52


Veranstaltungsorte

INSA-Berlin GmbH  
Alt-Moabit 91 b  
10559 Berlin (Gelände Focus Teleport)  

unverbindlich Antrag ausfüllen

 

verbindlich anmelden

  • Hochschul-/ Fachhochschulabschluss und psychosoziale Praxiserfahrung
    oder
  • ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3- jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Bereich und zusätzlich eine abgeschlossene beraterische oder therapeutische Aus-/Weiterbildung im Umfang von mind. 200 UE
    oder
  • ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen oder beraterischen Bereich (mind. 3- jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige beraterische  und / oder therapeutische Berufstätigkeit im klinischen Kontext oder im Bereich Therapie / Familientherapie
  • Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Beratung während der Weiterbildung

Systemische Therapie ist eine Methode zur Arbeit mit Familien, Paaren und Einzelnen mit persönlichen, familiären oder sozialen Problemen.

Hierbei betrachtet man die Probleme nicht als individuelles Fehlverhalten bzw. Schuld, sondern im Kontext ihres Entstehens. Dieser Kontext ist nur im Bezugsystem von Individuum, Familie und Gesellschaft herzustellen und unter Berücksichtigung der Lebensgeschichte.

Ausgehend von dieser Betrachtungsweise werden Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten einzelner als Symptome für Familienprobleme betrachtet. Folglich muss ein Systemisch arbeitender Therapeut eine Veränderung der individuellen Regeln und Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern ermöglichen, um so eine Veränderung herbeiführen zu können.

Systemische Therapeuten berufen sich bei ihrer Arbeit auf systemtheoretisches Denken und Handeln. Im Einklang mit ihrer eigenen Persönlichkeit benutzen sie dennoch unterschiedliche Methoden und Techniken, gehen unterschiedliche Wege, um letztlich zum selben Ziel zu gelangen.

Entsprechend ihrer Persönlichkeit rücken sie das eine oder andere Thema in den Vordergrund ihrer therapeutischen Arbeit. Die TeilnehmerInnen erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der Weiterbildung ihren eigenen Stil zu suchen und zu finden.
Dieses wird gewährleistet, indem den Teilnehmern / Teilnehmerinnen verschiedene Schulen (systemisch, strukturell, strategisch, wachstumsorientiert etc.) und deren therapeutische Instrumentarien nähergebracht werden.

Nach dieser intensiven Auseinandersetzung ist es jedem / jeder TeilnehmerIn möglich zu entscheiden, welche Methoden und Techniken er / sie in der eigenen Arbeit verwenden möchte.

Die Weiterbildung beginnt mit einem dreitägigen Einführungs-/ Entscheidungsseminar (bei Bedarf mit integrierter Fallsupervision). Dieses Seminar gibt einen Überblick über Möglichkeiten systemischen Arbeitens, dient dem Kennenlernen und der Gruppenbildung. Im Verlauf dieses Wochenendseminars entscheiden sich die Weiterbildungskandidat*innen und die Kursleitung für die weitere Zusammenarbeit (Vertragsabschluss).

Am Einführungswochenende und nach Entscheidung der Teilnehmer*innen für die Weiterbildung werden Peer- / Intervisionsgruppen gebildet, die in der Regel über die Dauer der gesamten Weiterbildung  weitgehend konstant eigenverantwortlich zusammenarbeiten. Diese Intervisionsgruppen (3 – 6 TeilnehmerInnen) vertiefen eigenständig die Seminarinhalte und bereiten anstehende Seminarthemen  (Literaturarbeit, etc.). Die Intervisionsgruppenarbeit umfasst 50 UE.

In der Folge finden alle 4 – 6 Wochen dreitägige Blockseminare  – Ausnahme Selbsterfahrung -zur Vermittlung von Theorie / Methodik des Systemischen Arbeitens im Umfang von mindestens mindestens 100 UE jeweils von Freitag bis Sonntag, mit insgesamt 25 Unterrichtseinheiten (UE) statt, wobei eine UE 45 Minuten umfasst. In den Berliner Schulferienzeiten finden in der Regel keine Seminare statt.

Ab der 2. Blockveranstaltung wird ein Tag Fallsupervision der praktischen Arbeit der Kursteilnehmer*innen in die Seminarwochenenden integriert und läuft, als integraler Bestandteil der Seminare über die gesamte Weiterbildung. In dieser Supervision im Umfang von mindestens 50 UE ist im Rahmen der Weiterbildung mindestens eine Arbeitssitzung live, per Video oder Audio vorzustellen.

Die Selbsterfahrung im Umfang von mindestens 50 UE findet – neben den Selbsterfahrungsanteilen der Blockseminare – als speziell berufsorientierte Selbsterfahrung in einem eigenen dreitägigen Block und im Seminar „Abschied/Selbsterfahrung“ statt.

Über den gesamten Verlauf der Weiterbildung dokumentieren die TeilnehmerInnen ihre Systemische Praxis unter begleitender Supervision und legen sie, spätestens zwei Jahre nach Beendigung der jeweiligen Weiterbildung (Richtlinie der DGSF), dem Institut vor.

Über den gesamten Verlauf der Weiterbildung dokumentieren die TeilnehmerInnen ihre Systemische Praxis unter begleitender Supervision im Umfang von mindestens 130 UE (mindestens ein ausführlich dokumentierter abgeschlossener Prozess, der mind. 10 Sitzungen umfasst) und legen diese Falldokumentation  spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung (Richtlinie der DGSF) dem Institut vor.

Die begleitende Supervision nach Abschluss der Weiterbildung ist nicht in den Kursgebühren enthalten.

Das Ende der Aufbauweiterbildung in Systemischer Therapie / Familientherapie bildet ein Abschlusscolloquium und die Vorlage einer Abschlussarbeit.

Dem persönlichen Entwicklungsprozess des Therapeuten wird im Weiterbildungsgang besondere Beachtung geschenkt, da der Therapeut in der systemischen Familientherapie am therapeutischen Geschehen unmittelbar beteiligt ist, d. h. er ist mit seinen Gefühlen und Emotionen beteiligt und nutzt diese in der therapeutischen Arbeit.

Im Selbsterfahrungsteil steht folgendes im Vordergrund:

Arbeit an der Herkunftsfamilie des Therapeuten.
Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenssituation des Therapeuten.
Integration bisheriger angeeigneter Diagnose- und Interventionsformen mit den neu zu erlernenden Systemischen Vorgehensweisen und Haltungen.

Aufbauweiterbildung „Systemische Therapie“

Theorie / Methodik (mind. 100 UE)

Das Curriculum “Systemische Therapie” setzt das Curriculum “Systemische Beratung” voraus und ergänzt es durch spezielle therapeutische Schwerpunkte des systemischen Arbeitens folgenden Inhalts:

Systemischer Umgang mit etablierten Diagnosen und dem ICD-10
Systemische Therapie mit Kindern und Jugendlichen
Systemischer Umgang mit unmotivierten Klienten
Systemische Paartherapie
Umgang mit Krisen / Kriseninterventionen
Systemtherapeutische Interventionen am Beispiel spezifischer Störungsbilder
Selbsterfahrung (mind. 50 UE):

Die Selbsterfahrung findet in Form von speziellen Selbsterfahrungsseminaren statt. Sie bezieht sich auf die Herkunftsfamilie sowie die aktuelle Lebens – und Berufssituation.

Supervision der systemischen Therapie (mind. 50 UE):

Die Supervision der Fallarbeit der Teilnehmer*innen erfolgt am Sonntag der jeweiligen Blockveranstaltung kontinuierlich als Gruppensupervision  über die gesamte Weiterbildung und wird von einer / einem zertifizierten Supervisor*in durchgeführt. Im Rahmen der Supervision ist mindestens eine Arbeitssitzung (Curriculum I) live, per Video oder per Audio vorzustellen.

Intervision / Peergrouparbeit (50 UE):

Die Peer-/ Intervisionsgruppen arbeiten eigenverantwortlich zusammen. Sie vertiefen eigenständig die Seminarinhalte und bereiten anstehende Seminarthemen vor (Literaturarbeit, etc.). Die Intervisions-/Peergrouparbeit ist zu dokumentieren und dem Institut vorzulegen.

Systemische Praxis (130 UE):

Der / die Weiterbildungsteilnehmer*in führt (bis zu zwei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung) mindestens 130 UE Beratungs- und Therapiestunden unter begleitender Supervision durch. Diese Beratungs- und Therapiestunden sind unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert nachzuweisen (zentrale Prozesse und Interventionen). Mindestens ein abgeschlossener Beratungsprozess ist in ausführlicher Form zu dokumentieren, wobei er mindestens 10 Sitzungen umfassen muss.

Die Supervision der zum Ende der Weiterbildung noch nicht nachgewiesenen systemischen Praxis, wird von der DGSF vorgeschrieben und hat am INSA-Berlin durch zertifizierte Supervisor*nnen zu erfolgen.             → Teilnehmer-Infos

Die Kosten für diese Supervision sind nicht Bestandteil der Kursgebühren.

Abschlussarbeit:

Der Umfang der Abschlussarbeit umfasst mindestens 20 Seiten (maximal 25 Seiten) und beschäftigt sich mit einem systemischen Thema eigener Wahl.

Abschlusskolloquium (20 UE; variierend, je nach Gruppengröße):

Das Ende der Weiterbildung bildet ein Abschlusskolloquium mit den Kurzreferaten der Teilnehmenden über ihre Abschlussarbeiten und anschließende Diskussion von Teilnehmenden und Kursleitung. Der Kursleitung bleibt es nach der Diskussion in der Runde überlassen, die abgegebenen Arbeiten zu akzeptieren oder in der vorgelegten Form abzulehnen (Überarbeitungen sind möglich / erwünscht und werden von der Kursleitung unterstützt).

Curriculum Systemische Therapie zum Download

 

  • Teilnahme an den Seminaren und Supervisionssitzungen
  • 50 UE (1 UE=45 min) Intervision werden von den TeilnehmerInnen in Kleingruppen selbst durchgeführt und protokolliert
  • 130 UE protokollierte Systemischer Praxis (mindestens eine abgeschlossene Beratung / Therapie, die mindestens 10 Sitzungen umfasst) unter begleitender Supervision durch die InstitutssupervisorInnen
  • Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
  • Die Abgabe erfolgt spätestens 2 Jahren nach Beendigung der Weiterbildung.
  • Akzeptanz der Abschlussarbeit durch die Kursleitung
  • Erfolgreiche Teilnahme am Abschlusskolloquium
  • Prüfung und Akzeptanz der Intervisions- / Peergroupprotokolle und der Falldokumentation durch die Kursleitung
  • Die Zertifizierung durch die DGSF kann beantragt werden.

Der Weiterbildungsabschnitt wird sowohl über den Seminarfeedbacks der TeilnehmerInnen als auch durch eine abschließende Bewertung über den gesamten Weiterbildungsgang (Fragebogen der DGSF) regelmäßig evaluiert.

 
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